Wer kann Mitglied werden?
Physische und juristische Personen sowie sonstige Rechtsträger, die Unternehmungen im Bereich der Luftfahrt und/oder Luftfahrtzulieferung und/oder Luftfahrtinfrastruktur betreiben oder zu betreiben berechtigt sind und Mitglied der Wirtschaftskammern und Fachorganisationen sind, können "förderndes Mitglied" werden. Andere Rechtsträger ersuchen wir, sich betreffend einer Mitgliedschaft mit uns in Verbindung zu setzen.
Nähere Bestimmungen hinsichtlich der Mitgliedschaft und Aufnahme als Mitglied sind durch die Satzung der Arbeitsgemeinschaft geregelt. Satzung AICAT
Wie kann ich AICAT-Mitglied werden?
Sollte Sie unser Angebot überzeugt haben, übermitteln Sie uns bitte die ausgefüllte und unterzeichnete Beitrittserklärung im Download.
Beitrittserklärung AICAT
Wir setzen uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Haben Sie weitere Fragen? – Bitte kontaktieren Sie uns unter
T +43 5 90 900-3455
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